Der Anfang Nach 1950 Fahnenweihe Damenabteilung Ablauf Schützenfest Die Schießstände Vorsitzende Könige

Chronik des Schützenvereins Steinhude von 1871 e.V.

In den Protokollen ist nachzulesen: Im Jahre 1871 nach der Beendigung des deutsch-französischen Krieges wurde zu Ehren der heimkehrenden Kriegsteilnehmer im Flecken Steinhude zum ersten Mal ein großes Volksfest unter dem Namen Schützenfest gefeiert. Aus Dankbarkeit und Freude darüber, dass niemand gefallen war, pflanzte man zur Erinnerung in der Ortsmitte eine Eiche, die so genannte „Friedenseiche“. Diese Stätte ist auch bis heute noch historischer Mittelpunkt des Ortes geblieben.

Seit dieser Zeit trat alljährlich die Gesellschaft zusammen, wählte ein Komitee und das Fest wurde wie zu Anfang fortgefeiert.

Fritz Gleue 114 war der erste Vorsitzende des Schützenvereins Steinhude

Im Jahre 1882 wurde ein Vorstand gewählt. Dieser bestand aus dem Vorsitzenden als Major, dem Hauptmann, dem Premielieutenant, dem ersten Secondelieutenant, dem zweiten Secondelieutenant, einem Feldwebel und acht Komiteemitgliedern.

Dieser Vorstand hat dann die Statuten mit 11 Paragraphen für den Schützenverein erarbeitet. In der Generalversammlung wurden die Statuten der Gesellschaft vorgelegt, sie wurden angenommen und unterschrieben.

Einen kleinen Einblick in die Statuten gewähren die nachstehenden Paragraphen.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben, der das 20. Lebensjahr vollendet hat. Von auswärts zugezogene müssen jedoch 1 Jahr vor ihrer Aufnahme in Steinhude gewohnt haben. Das Aufnahmegesuch muss spätestens bis zum 15. Juni beim Feldwebel eingebracht werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in der jeweilig folgenden Vorstandssitzung mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 3 Pflichten der Mitglieder

Jeder neu eintretende hat 10,-- Mark Eintrittsgeld zu bezahlen. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 100 Pfennig und ist in der ersten Jahresversammlung zu entrichten. Die in dieser Versammlung nicht bezahlten Beiträge und eventuelle Strafen werden durch den Vereinsboten eingezogen.

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

Der Mitgliedschaft geht verlustig,

a) wer seinen Beitrag und eventuelle Strafen nach Aufforderung durch den Vereinsboten nicht bis zum 15. Juni entrichtet,

b) wer nach auswärts verzieht und seinen Beitrag ohne Aufforderung nicht bis zum 15. Juni entrichtet,

c) wer sich bei Vereinsveranstaltungen unwürdig beträgt.

Über den Ausschluss, sofern die Sache nicht einem ehrengerichtlichen Beschluss unterliegt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand bestehend aus: Major, Hauptmann, Adjutanten, 2-3 Leutnants, 2 Feldwebel, Fähnrich und den gewählten Komiteemitgliedern vertritt den Verein in sämtlichen Angelegenheiten.

1885 wurde in der Hauptversammlung unter anderem beschlossen: Als Abzeichen für die Schützen grüne Litzen anzuschaffen, jedoch dabei bemerkt, dass jeder Mann für seine Litzen verantwortlich ist. Weiterhin wurde beschlossen, dass für dieses Jahr die erste Schiessprämie auf 10,--Mark, die zweite auf 6,-- Mark und die dritte auf 4,-- Mark gestellt werden solle. Weiter stand im Protokoll unter Pkt. 2: Wenn neue Schützen eintreten wollen, haben sie sich acht Tage vor dem Fest beim Feldwebel zu melden. Erfolgt diese Meldung später, so kann solche nicht mehr berücksichtigt werden. Leute, die das 40. Lebensjahr erreicht haben, können während des Festes noch aufgenommen werden.

1886 wurde auf der Hauptversammlung beschlossen die Einwohner der Randbezirke Pageskamp, Hohenholz, Lüerßen, Dannenkamp und Wilhelmstein in die Schützengesellschaft Steinhude auf Dauer mit einzubeziehen.

Von Beginn an wurde das Schützenfest immer am 3. Wochenende im Juli gefeiert.

Am 6. Juni 1889 wurde der Vorstand per Acclamation wiedergewählt und es wurde dem Vorstand in jeder Beziehung die Rangierung des Festes in die Hand gegeben. Man beschloss weiterhin, nach dem Fest um Anschaffung einer Vereinsfahne sich Muster und Preise zu beschaffen. Es wurde entschieden, die eine Seite grün, die andere Seite in weißer Farbe zu wählen. Die Inschriften wurden bestimmt nach vorliegendem Muster und mit Schützenverein Steinhude versehen.

Die erste Fahne, die dann 1890 angeschafft wurde, ist in den letzten Kriegstagen des II. Weltkrieges entwendet worden.

1927 traten 7 aktive Schützenbrüder dem Deutschen Schützenbund bei. Es wurde über die Anschaffung von Schützenjacken und -hüten nachgedacht. Auch wurde der Vorschlag eingebracht, eine Schützenkette anzuschaffen.

1928 konnte der Major die angetretenen Schützenmitglieder mit den neuen Schützenjacken und -hüten begrüßen.

Am zweiten Morgen sammelten sich sämtliche Bürger und die Musikkapelle bei der Wohnung des Bürgermajors Erhard Stürzel, unter dessen Führung sich der Zug zum Ratskeller bewegte, wo schon das Schützenbataillon Aufstellung genommen hatte. Nach dem der Schützen- und Bürgermajor das Bataillon begrüßt hatte, erfolgte der Rundmarsch durch den Ort.

Schützenausmarsch 1928

Antreten des Schützenbataillons in der Graf-Wilhelm-Straße, 1928

Schützenfest 1937: „Die Hessen kommen“.

Der Kommandeur der Hessen

Die Bataillonskanone

Der hessische Staatsrat

Schützenfest in Steinhude   17.-19. Juli 1937

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Sonnabend, 17. Juli: um 20 Uhr Antreten und Abmarsch des Feldwachkommandos, Aufstellung der Artillerie im Neuen Winkel. Leitung Adjutant Pickert. Am Kriegerdenkmal Indienststellung und Einweihung des neuen Geschützes.                            „Salutschüsse“

Während des Schießens sind alle Fenster im näheren Umkreis des Kriegerdenkmals zu öffnen. Das Bataillon selbst ist von 21 Uhr ab in verschärfter Alarmbereitschaft zu halten. - Nachangriff wahrscheinlich.

Sonntag, 18. Juli: Um 6.30 Uhr Wecken. - Ab 7 Uhr steht die Bataillonskappelle fertig zum Frühkonzert vor der Wohnung des Herrn Majors. - Um 14.15 Uhr Antreten des Bataillons vorm Vereinslokal (Ratskeller) Artillerie am linken Flügel im Alten Winkel. - Um 3 Uhr Eintreffen des hessischen Staatsrates, durch diesen Überreichung der Forderungen der hessischen Regierung.                                   „Anno 1887“

Anschließend Abmarsch zum Festungsgelände. Abnahme des Parademarsches. Nach der Parade Abfertigung des hessischen Staatsrates und Ausweisung aus dem Orte. Anschließend Gefecht mit den hessischen Truppen unter Eingreifen der Artillerie. - Während der Kanonade sind im weiteren Umkreise des Operationsgebietes sämtliche Fenster zu öffnen.

Montag, 19. Juli: Um 9 Uhr Alarmierung der ganzen Garnison einschl. der gesamten Bürgerschaft, Bagage und Sanitätskolonne. Strengste Disziplin unter den Offizieren und Mannschaften und scharfe Ausmusterung der Unzuverlässigen und Kranken. um 10 Uhr großer historischer Durchmarsch durch die Garnisonstadt; die Scharfschützen, durch Orden erkenntlich, sind an der Spitze des Bataillons mit Pferd und Wagen zu führen.

Um 11 Uhr großes Festessen im Zelt, wozu jedermann herzlichst eingeladen ist.

Ab 13 Uhr Königsschießen. Um 13.30 Uhr Festzug der Kinder vom Kriegerdenkmal ab. Anschließend Kinderbelustigung und Tanz. Um 19 Uhr Ehrung der neuen (Schützen und Bürger) Könige. Ab 21 Uhr ist die Garnison in verschärfter Alarmbereitschaft zu halten. In den Zelten strengste Subordination.

Das Antreten der Einzelnen Schützengruppen hat gemäß der erlassenen Kompaniebefehle, die in den einzelnen Revieren ausgehängt sind, zu erfolgen.

Drees

Major und Bataillonskommandeur

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